Abmahnung

Begriff
Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung an einen anderen Menschen, ein Unternehmen oder eine Organisation, etwas (eine konkrete Handlung oder ein bestimmtes Verhalten) nicht mehr zu tun. Sinn der Abmahnung ist eine Warnung an den/die Handelnde/n, daß rechtliche Folgen – zum Beispiel ein Gerichtsverfahren – folgen, wenn der Abgemahnte der Abmahnung nicht folge leistet.

Abmahnungen gibt in vielen Rechtsbereichen – vor allem im Urheberrecht, im Markenrecht, im Wettbewerbsrecht und zum Teil auch bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts.

Weitere Begriffe
* Abmahnung im Urheberrecht
* Abmahnung im Markenrecht
* Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Abmahnung im Urheberrecht

Begriff
Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung an einen anderen Menschen, ein Unternehmen oder eine Organisation, etwas (eine konkrete Handlung oder ein bestimmtes Verhalten) nicht mehr zu tun. Sinn der Abmahnung ist eine Warnung an den/die Handelnde/n, daß rechtliche Folgen – zum Beispiel ein Gerichtsverfahren – folgen, wenn der Abgemahnte der Abmahnung nicht folge leistet.

Im Urheberrecht ist die Abmahnung in § 97a UrhG geregelt. Ziel der Abmahnung ist es, den Konflikt vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung (mit einer angemessenen Vertragsstrafe) beizulegen.

Fragen
1. Wer darf abmahnen?
– der Urheber oder die Urheberin
– der Miturheber/die Miturheberin
– der Inhaber/die Inhaberin ausschließlicher Nutzungsrechte

2. Wer darf abgemahnt werden?
3. Was gehört in die Abmahnung?
4. Muß die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin erfolgen?
5.

Weitere Begriffe
* Unterlassungserklärung
* Vertragsstrafe

Urheber

Der Urheber oder die Urheberin ist gemäß § 7 UrhG der „Schöpfer des Werks“.

Urheberrecht

Weitere Begriffe
* Abmahnung im Urheberrecht
* ausschließliches Nutzungsrecht
* Bearbeitung
* Bearbeitungsrecht
* Copyright
* Creative Commons
* einfaches Nutzungsrecht
* guter Glaube im Urheberrecht
* inhaltliche Beschränkungen des Nutzungsrechts
* Leistungsschutzrecht
* lizenzfrei
* Miturheber
* Nutzungsrechte
* Panoramafreiheit
* räumliche Beschränkungen des Nutzungsrechts
* Recht am eigenen Bild
* Schutzdauer
* Unterlassungserklärung
* Urheber
* Urheberpersönlichkeitsrecht
* Vertragsstrafe
* Verwertungsrechte
* zeitliche Beschränkungen des Nutzungsrechts
* Zitatrecht
* Zweckübertragungsregel