Begriff
Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung an einen anderen Menschen, ein Unternehmen oder eine Organisation, etwas (eine konkrete Handlung oder ein bestimmtes Verhalten) nicht mehr zu tun. Sinn der Abmahnung ist eine Warnung an den/die Handelnde/n, daß rechtliche Folgen – zum Beispiel ein Gerichtsverfahren – folgen, wenn der Abgemahnte der Abmahnung nicht folge leistet.
Abmahnungen gibt in vielen Rechtsbereichen – vor allem im Urheberrecht, im Markenrecht, im Wettbewerbsrecht und zum Teil auch bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts.
Weitere Begriffe
* Abmahnung im Urheberrecht
* Abmahnung im Markenrecht
* Abmahnung im Wettbewerbsrecht