Begriff
Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung an einen anderen Menschen, ein Unternehmen oder eine Organisation, etwas (eine konkrete Handlung oder ein bestimmtes Verhalten) nicht mehr zu tun. Sinn der Abmahnung ist eine Warnung an den/die Handelnde/n, daß rechtliche Folgen – zum Beispiel ein Gerichtsverfahren – folgen, wenn der Abgemahnte der Abmahnung nicht folge leistet.
Im Urheberrecht ist die Abmahnung in § 97a UrhG geregelt. Ziel der Abmahnung ist es, den Konflikt vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung (mit einer angemessenen Vertragsstrafe) beizulegen.
Fragen
1. Wer darf abmahnen?
– der Urheber oder die Urheberin
– der Miturheber/die Miturheberin
– der Inhaber/die Inhaberin ausschließlicher Nutzungsrechte
2. Wer darf abgemahnt werden?
3. Was gehört in die Abmahnung?
4. Muß die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin erfolgen?
5.
Weitere Begriffe
* Unterlassungserklärung
* Vertragsstrafe